ARVB

des Reisebüros GAEA TOURS, Oberrieden

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen (gültig ab 1. Jan. 2012)

1. Vertrag
Die folgenden Hinweise und Bedingungen sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen als Kunde und GAEA TOURS als Reiseveranstalter. Lesen Sie die Reise- und Vertragsbedingungen sorgfältig durch.
1.1. Vertragsabschluss GAEA TOURS: Mit der schriftlichen, telefonischen, elektronischen, persönlichen oder via Partnerbüro eingegangenen Buchung einer GAEA TOURS Reise kommt zwischen Ihnen und GAEA TOURS ein Vertrag zustande. Eine frühzeitige Anmeldung ist von Vorteil: sie profitieren meist von besseren Flugtarifen und die Teilnehmerzahl der geführten Reisen ist beschränkt.
1.2. Vertragsbedingungen anderer Vertragsparteien wie Fluggesellschaften, Mietwagenfirmen, Bahnbetriebe: Bei allen von GAEA TOURS vermittelten Leistungen Dritter, wie Flug- und Mietwagenreservation, Ausflüge und Reisearrangements etc., gelten die Vertrags- und Transportbedingungen jener Leistungserbringer. Diese haben z.T. restriktivere Vertrags-, Umbuchungs- und Annullierungsbedingungen. Insbesondere sind günstige Flugpassagen i.R. nur gegen Aufpreis umbuchbar und nicht annullierbar. Im Falle einer Reiseannullierung müssen wir solche Flugpassagen – unabhängig von anderen Annullierungsbedingungen - zu 100% in Rechnung stellen.

2. Buchungsbestätigung, Reisebestätigung, Rechnung, Zahlungsbedingungen
Ist die Durchführung Ihrer Reise bei Reiseanmeldung bestätigt, erhalten Sie eine Reisebestätigung/Rechnung. Der gesamte Rechnungsbetrag für die Reise ist innert 30 Tage nach Reisebestätigung per Bank- oder Postüberweisung zu bezahlen. Erfolgt die Buchung 29 bis 0 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag innert 5 Tagen zu bezahlen. GAEA TOURS akzeptiert keine Kreditkarten, EC-Direct oder Cheques. Ist die Durchführung Ihrer Reise bei Reiseanmeldung noch nicht bestätigt, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. In diesem Fall informieren wir Sie laufend über den Buchungsstand Ihrer Reise und engagieren uns Ihre Reise auch in einer Kleingruppe durchzuführen.
2.1. Leistungen ab Abreiseort: Die Leistungen für GAEA TOURS Reisen gelten ab dem Abreiseort, welcher im jeweiligen Reiseprogramm angegeben ist.
2.2. Reisedokumente: Bei Reisebestätigung erhalten Sie die ersten, umfangreichen Reiseunterlagen. 7-10 Tage vor der Abreise senden wir Flugtickets und letzte Reiseinfos.

3. Preise sind Richtpreise, Preisänderungen
Die publizierten Reisepreise sind Richtpreise. Sie sind auf Grund der sich ständig ändernden Flugtarife und Euro-Kurses nicht verbindlich und beziehen sich auf die zum Saisonbeginn 2012 (Dez. 2011) bekannten Euro-Kurse und mittleren Flugtarife mit Zuschlägen. In der Praxis sind oft günstigere Reisepreise die Regel, dies auf Grund der Währungsschwankungen und der zum Zeitpunkt der effektiven Buchung oft günstigeren Flugtarife, welche wie Börsenkurse täglich höher oder tiefer steigen.
In folgenden Fällen ist es möglich, dass GAEA TOURS die im Katalog aufgeführten Preise erhöhen muss:
– Flugpreiserhöhung, wenn in der kalkulierten Buchungspreisklasse kein Platz mehr frei ist. Dies betrifft i.R. kurzfristige Buchungen.
– Kleingruppenzuschlag, sofern die ausgeschriebene Minimum-Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.
– nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten wie z.B. Flugpreiserhöhungen, Treibstoffzuschläge etc.
– neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen, Versicherungsgebühren)
– staatlich verfügte Preiserhöhungen (Mehrwertsteuer usw.)
– Wechselkursänderungen und Inflationsanpassungen.
GAEA TOURS wird Preiserhöhungen infolge der oben erwähnten Gründe spätestens 21 Tage vor dem Reisedatum bekannt geben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ausgeschriebenen Pauschalpreises, haben Sie als Kunde das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Preismitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
3.1. Freiwilliger Beitrag an Sozial- oder Naturprojekte der Reiseregion: Auf jede GAEA TOURS Reise erheben wir einen freiwilligen Beitrag von CHF 100.- pp. für ein Sozial- oder Naturprojekt der Reiseregion. Wir freuen uns, wenn Sie den ganzen Betrag oder eine Teilbetrag zahlen. Sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Infos zu den Projekten: Kat. S. 2 oder www.gaea.ch.

4. 1/2-Doppelzimmer und Einzelzimmer
Auf Wunsch reservieren wir für Einzelreisende auch "halbe" Doppelzimmer. Geht das teilen nicht auf, verrechnen wir ein Einzelzimmer. Wir garantieren keine Einzelzimmer. Einige Hotels haben nur wenige Einzelzimmer. Ist vor Ort kein Einzelzimmer verfügbar, haben Sie nur Anspruch auf Rückerstattung des betreffenden Einzelzimmerzuschlags.

5. Buchungsgebühren
5.1. Individuelle Reiseverlängerungen und andere Reisewege/-daten sind möglich und von uns organisierbar. Geben Sie Ihren Buchungswunsch bei der Anmeldung bekannt. Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühr sind in der Regel klein. Bei Flugdatenänderung sind airlineseitige Preisänderungen vorbehalten.
5.2. Reisen massgeschneidert: Wir sind auf die Organisation von privaten Reisen spezialisiert, sei es für Ihren Freundes- oder Reisezirkel, für einen Verein oder Organisation. Diese Reisen werden massgeschneidert auf Ihre Interessen und Bedürfnisse zusammengestellt und kalkuliert.
5.3. Individualreisen und Einzelleistungen mit Flugpassagen, Hotelnächte, Mietautos, Konzertkarten verrechnen wir nach Aufwand.
5.4. Umbuchungsgebühren betragen CHF 75.- pro Person, jedoch max. 150.- pro Auftrag.
5.5. Bei kurzfristigen Buchungen innert 7-0 Tagen vor Abreise behalten wir uns einen Zuschlag von jedoch max. CHF 100.- pro Auftrag vor.

Annullationsbedingungen
6.1. Annullation einer Reise durch den Kunden vor Abreise: Eine Reiseannullierung hat per Brief oder E-Mail zu erfolgen. Annullationen von gebuchten Flugtickets, Konzert-, Theater- und Sportanlasskarten etc. werden in jedem Fall zu 100% verrechnet. Die GAEA TOURS Annullationskosten werden bei Buchung einer Pauschalreise oder eines Nur-Landarrangements nach den folgenden Sätzen erhoben:
Ab Buchungsdatum bis 40 Tage vor Abreise CHF 250.- pro Person. Danach gelten folgende Prozentsätze des Reisepreises:
- 40-14 Tage vor Abreise 40%
- 13-02 Tage vor Abreise 80%
- 01-00 Tage vor Abreise 100%
Bei Buchungen von Einzelleistungen (Hotelreservationen, Transfers, Ausflüge, Veranstaltungstickets aller Art) gilt der 100% Kostensatz bereits von 7-0 Tagen vor Abreise.
Als Stichtag gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation. Fällt das Eintreffen der Annullation auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend.
6.2. Vorzeitige Rückreise oder Umbuchung durch den Kunden nach Abreise: Sofern Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen vorzeitig abbrechen oder eine Umstellung der Reise und von ganzen oder Teilleistungen während der Reise vornehmen, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder der nicht beanspruchten Leistungen. Umbuchungen und Änderungen von Leistungen während der Reise werden als zusätzlichen Buchungsauftrag zu den vor der Abreise gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Wir werden jedoch nach Möglichkeit von Ihnen nicht beanspruchte Leistungen zurückerstatten, sofern und soweit uns diese von den Leistungsträgern nicht belastet werden. Für eine möglichst kundenfreundliche Bearbeitung erwarten wir von Ihnen innert 24 Std. nach Feststellung eines entweder schweren Mangels oder eines anderen Buchungswunsches Ihre mündliche und/ oder schriftliche Information an GAEA TOURS (Mail, SMS, Tel.) BEVOR Sie selbst handeln. Wir sind berechtigt, eine für diesen entstehenden Aufwand bemessene Bearbeitungsgebühr von max. CHF 200.- pp. zu erheben. Alle für Rückerstattungen oder Versicherungsleistungen massgeblichen Unterlagen müssen bis spätestens 14 Tage nach Reiseende schriftlich bei GAEA TOURS Oberrieden/ZH mit entsprechendem Schreiben eintreffen.
6.3. Annullation einer Reise durch GAEA TOURS: Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise verunmöglichen, wie höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Entzug oder Verweigerung von Landerechten oder Umstände, die aus unserer Sicht zur Gefährdung von Leben und Gesundheit führen könnten, haben wir als Veranstalter das Recht, die Reise auch kurzfristig zu annullieren. Wir bemühen uns in diesem Fall Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich oder verzichten Sie darauf, erstatten wir Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Ersatzprogramms besteht nicht. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.
6.4. Abbruch einer Reise durch GAEA TOURS: Muss aus den unter Ziffer 6.3. genannten Gründen die Reise oder der Aufenthalt abgebrochen werden, bemühen wir uns, die Reiseteilnehmer so schnell wie möglich in ein anderes Feriengebiet oder in die Schweiz zurückzubringen. Wir sind berechtigt, vor der Rückerstattung Ihrer Zahlung unsere nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen. Auslagen vorbehalten, verrechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pp., höchstens jedoch von CHF 200.- pro Auftrag.

7. Durchführung der Reise, Minimumteilnehmerzahl und Kleingruppenzuschlag
Für die Durchführung einer Reise zum ausgeschriebenen Preis benötigen wir in der Regel die pro Reise angegebene Minimum-Teilnehmerzahl. Haben wir weniger Anmeldungen, führen wir die Reise in Absprache mit den Reiseteilnehmern trotzdem durch und erheben, nur wenn nötig, einen selbstkostendeckenden Kleingruppenzuschlag.

8. Versicherungen
Im Pauschalpreis sind keine persönlichen Reiseversicherungen eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Reiseannullations- und SOS-Rückreiseversicherung abzuschliessen. Bitte prüfen Sie bei Ihrer Buchung, ob Sie eine gültige, über unser Reisedatum hinausgehende, Annullations- und Rückreiseversicherung haben. Ansonsten vermitteln wir Ihnen zu guten Konditionen eine Police der EUROPÄISCHEN Basel. Darüber hinaus sollten Sie sich für all Ihre Reisen vergewissern, ob Sie gegen Erkrankung im Ausland, Unfall, Flug- oder Transportunfall, Gepäck- und Entreissdiebstahl usw. versichert sind.